CHECK-IN FORMULAR COVID 19

Erhebung von Kontaktdaten von Gästen in der Gastronomie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gemäß „Hygienekonzept Gastronomie der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie“ in Verbindung mit § 13 Abs. 4 Satz 3 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit datenschutzrechtlicher Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

  • Aufzunehmen sind Kontaktdaten einer Person pro Hausstand, und zwar 
    Name
  • entweder Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder postalische Adresse (es genügt die Angabe eines dieser Daten)
  • und Zeitraum des Aufenthalts

Aufzunehmen sind Kontaktdaten einer Person pro Hausstand, und zwar 
Tragen Sie bitte Ihre Kontaktdaten in das Formular unter Ziffer 1 ein. Unter Ziffer 2 finden Sie die Informationen nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Die über dieses Formular übermittelten Daten werden nur für den Zweck der Kontaktaufnahme verwendet und gespeichert. Damit bin ich einverstanden.
Bitte auswählen.

Informationen zum Datenschutz und zur Speicherung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

2. Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlicher für die Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten:
Hotspot Gastronomie GmbH 
85221 Dachau

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Zweck: Rückverfolgbarkeit von Infektionen mit COVID-19; 
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. d DSGVO (Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person). Hierzu zählt auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung.
Weitere Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit § 13 Abs. 4 Satz 3 der Vierten Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und mit Ziff. 3.2.3 und Ziff. 3.2.9 des Hygienekonzepts Gastronomie (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 14.05.2020, GZ6a-G8000-2020/122-315; veröffentlicht in BayMBl. 2020 Nr. 270 vom 14.05.2020). Diese Bestimmungen fordern den Inhaber des Gastronomiebetriebs zur Erhebung und Verarbeitung der Daten auf. 

Empfänger der erhobenen Kontaktdaten

Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen weitergegeben werden.

Speicherdauer

Die Kontaktdaten werden für einen Zeitraum von einem Monat aufbewahrt und dann vernichtet.

Ihre Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer Daten 

Sie haben als betroffene Person im Hinblick auf Ihre erhobenen personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft und das Recht auf Berichtigung, sowie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gegenüber dem Gastronomieunternehmen ein Recht auf Löschung Ihrer Daten. Hierzu können Sie sich an das Unternehmen unter o.g. Kontaktdaten wenden. Das Unternehmen muss unabhängig davon nach Ablauf der o.g. Aufbewahrungsfrist die Daten löschen. Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach oder Postfach 1349, 91504 Ansbach; Telefon: 0981 180093-0; Telefax 0981 180093-800; https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html